Reflexionen aus der Praxis #1
Konfliktgebiete sind – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – keine rechtsfreien Räume, sondern häufig von fragmentierten und sich überschneidenden Rechtssystemen geprägt. Sowohl zivilgesellschaftliche Organisationen als auch Unternehmen müssen diese Systeme sorgfältig verstehen und anwenden, um rechtliche und reputationsbezogene Risiken zu vermeiden.
Im Laufe der Jahre bin ich in Konfliktkontexten immer wieder einer bestimmten Annahme begegnet: Sobald eine Regierung repressiv oder umstritten wird, verliere der staatliche Rechtsrahmen für dort tätige Organisationen und Unternehmen irgendwie seine Relevanz. Ein aktueller LinkedIn-Beitrag über Syrien, auf den ich gestoßen bin, veranschaulicht diese Annahme. Darin äußerte eine Organisationsberaterin ihre Erleichterung darüber, dass Syrien nach Jahren des bewaffneten Konflikts unter der Übergangsregierung von Präsident Ahmed al-Sharaa „endlich wieder“ einen Rechtsrahmen habe, an dem sich Organisationen orientieren könnten.
Abgesehen davon, dass auch die Regierung al-Sharaa selbst dafür kritisiert wurde, rechtliche Vorgaben und Verfahren zu missachten, impliziert diese Aussage, dass Syrien während der 14 Jahre bewaffneten Konflikts über keinen innerstaatlichen Rechtsrahmen verfügt habe und Organisationen sowie Unternehmen in einem rechtlichen Vakuum operiert hätten.
Woher die Annahme stammt, dass Rechtssysteme in Konflikten verschwinden
Die Annahme, dass in Konfliktgebieten keine anwendbaren Rechtsrahmen existieren, beruht auf verschiedenen Entwicklungen, die dazu beitragen, dass der staatliche Rechtsrahmen als ungerecht, illegitim und nicht beachtenswert wahrgenommen wird.
Repressive Regierungen
Regierungen haben ihre gesetzgeberische Autorität missbraucht, um Rechtsnormen zu erlassen, die fundamentale Rechte in flagranter Weise verletzen. Dazu gehören häufig ungerechtfertigte Ausnahmezustände und damit verbundene massive staatliche Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien sowie des Folterverbots.
Auch hier dient Syrien als Beispiel: Unter der Regierung al-Assad hatten die sogenannten Anti-Terror-Gerichte ausdrücklich die Befugnis, Angeklagte ohne Einhaltung prozessualer Garantien zu verurteilen. Dies führte zu Folter, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung sowie außergerichtlichen Hinrichtungen zahlreicher politischer Oppositioneller und ihrer Familien.
Instrumentalisierung des Rechts
Regierungen haben Gesetze erlassen, um politische Ziele zu verfolgen, während sie gleichzeitig ihre eigene Bevölkerung nicht schützten. Die Enteignung politischer Oppositioneller, Einschränkungen zivilgesellschaftlicher und medialer Organisationen sowie der Ausbau des Sicherheits- und Geheimdienstapparats sind häufige Formen der Instrumentalisierung des Rechts.
So führte die Militärjunta in Myanmar nach dem Putsch von 2021 eine verpflichtende Registrierung von Übernachtungsgästen ein, um Hausdurchsuchungen und Verhaftungen ohne richterlichen Beschluss zu rechtfertigen. Eine solche Instrumentalisierung des Rechts schafft eine generelle Abneigung dagegen, Recht zur Herstellung von Gerechtigkeit oder überhaupt als verbindlichen Rahmen zu betrachten.
Verlust des Vertrauens in Institutionen
Das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen bricht in Konfliktsituationen häufig zusammen. Dies beruht auf einer Kombination zentraler Faktoren wie nichtadressierten historischen Missständen und Konflikten, dem Zusammenbruch staatlicher Institutionen und dem Verlust des staatlichen Gewaltmonopols in umkämpften Gebieten, weit verbreiteter Korruption und Nepotismus sowie dem oben beschriebenen Missbrauch und der Instrumentalisierung des Rechts.
Der Sudan veranschaulicht diese Entwicklung besonders deutlich. Im aktuellen Konflikt zwischen den sudanesischen Streitkräften und den rivalisierenden Rapid Support Forces ist das Vertrauen in staatliche Institutionen massiv erodiert. Zentrale öffentliche Institutionen haben aufgehört zu funktionieren oder wurden durch militärische Kommandostrukturen ersetzt, während die Konfliktparteien Wirtschaft und Friedensprozesse für militärische Ziele instrumentalisiert haben, anstatt zivile Bedürfnisse und nationale Einheit zu priorisieren. Infolgedessen gibt es für viele Menschen keine funktionsfähige Regierung mehr, an die sie sich wenden können, obwohl sie mit enormen Herausforderungen wie humanitären Krisen, Instabilität und wirtschaftlichem Zusammenbruch konfrontiert sind.
Moralische Ablehnung des Staates
Politische Oppositionelle repressiver oder umstrittener Regierungen betrachten diese Regierungen häufig als „illegitim“. Ohne auf die akademischen Debatten rund um staatliche Legitimität einzugehen, verstehen sie solche Regierungen im umgangssprachlichen Sinn als Regierungen, welche die Bevölkerung weder vertreten noch schützen. Folglich argumentieren sie, dass auch der staatliche Rechtsrahmen illegitim sei und Organisationen sowie Unternehmen ihn daher nicht befolgen müssten.
Warum die Annahme unzutreffend ist
Auch wenn die oben genannten Gründe nachvollziehbar sind, ist die Annahme, dass Organisationen und Unternehmen sich unter repressiven oder umstrittenen Regierungen nicht an bestehenden Rechtsrahmen halten müssten, unzutreffend. In manchen Fällen ist sie sogar gefährlich, da sie erhebliche rechtliche und reputationsbezogene Risiken birgt und später zu Problemen hinsichtlich der Gültigkeit eigener Handlungen führen kann.
Innerstaatliches Recht gilt weiterhin, insbesondere Zivilrecht
Innerstaatliche Gesetze verlieren nicht automatisch ihre Gültigkeit und Anwendbarkeit, nur weil soziale Unruhen oder bewaffnete Konflikte ausbrechen oder eine Regierung repressiv oder umstritten wird. Dies gilt insbesondere für das Zivilrecht, wie das Vertrags-, Arbeits- oder Familienrecht. Diese Normen regeln schlicht die alltäglichen Beziehungen zwischen Privatpersonen, Organisationen und Unternehmen.
So haben Arbeitnehmende weiterhin Anspruch auf die im Arbeitsvertrag vereinbarte oder nach nationalem Arbeitsrecht vorgesehene Vergütung. Solche Rechtsnormen mögen in manchen Bereichen unvollständig oder schwach ausgestaltet sein – wie in jedem friedlichen Staat auch –, dienen jedoch weiterhin dem Schutz fundamentaler Rechte und bleiben grundsätzlich anwendbar.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob Einzelpersonen und juristische Personen ihre Rechte tatsächlich gerichtlich durchsetzen können. Dies hängt maßgeblich davon ab, ob die zuständigen Gerichte noch funktionsfähig und für die Bevölkerung zugänglich sind.
Andere Rechtsnormen repressiver oder umstrittener Regierungen können – und sollten – zurückgewiesen werden, wenn sie fundamentale Rechte offensichtlich verletzen. Dazu gehören etwa rechtswidrige Ausnahmezustände, Verhaftungen ohne richterlichen Beschluss oder die Kriminalisierung freier Meinungsäußerung. Ich würde jedoch argumentieren, dass es sich hierbei typischerweise um öffentlich-rechtliche Maßnahmen handelt, die in der Regel nicht unmittelbar durch private Akteure selbst umgesetzt werden. Organisationen und Unternehmen müssen sich dennoch an die für ihre Tätigkeit relevanten Rechtsrahmen halten.
Das bedeutet nicht, dass innerstaatliches Recht per se gerecht ist oder dass die bloße Einhaltung nationaler Gesetze bereits verantwortungsvolles Handeln garantiert. In Konfliktkontexten können Organisationen und Unternehmen vielmehr mit Situationen konfrontiert sein, in denen staatliche Rechtsrahmen selbst zu Menschenrechtsverletzungen beitragen oder diese ermöglichen. Der Umgang mit solchen Spannungsverhältnissen erfordert eine sorgfältige rechtliche und ethische Bewertung, nicht die Annahme, dass geltende Rechtsrahmen schlicht nicht mehr existieren.
Extraterritoriale Risiken
Neben den innerstaatlichen Gesetzen repressiver oder umstrittener Regierungen können auch Gesetze anderer Staaten mit extraterritorialer Wirkung Anwendung finden. Dies ist insbesondere für internationale Organisationen und Unternehmen relevant, da ihre Herkunftsstaaten beispielsweise Gesetze zu Sorgfaltspflichten, Anti-Korruptionsbemühungen, Sanktionen oder Terrorismusfinanzierung auch für Tätigkeiten im Ausland vorsehen können.
Ein prominentes aktuelles Beispiel ist der Fall des Zementkonzerns Lafarge (heute Holcim). Im April 2026 verurteilte ein französisches Strafgericht Lafarge wegen der Finanzierung terroristischer Gruppen, darunter des sogenannten Islamischen Staates, zwischen 2013 und 2014, um den Betrieb seines Zementwerks während des bewaffneten Kriegs in Syrien aufrechtzuerhalten. Das Gericht verhängte Geldstrafen gegen das Unternehmen sowie Freiheitsstrafen gegen ehemalige Führungskräfte auf Grundlage französischen Rechts.
Der Fall zeigt, dass die Missachtung anwendbarer nationaler Gesetze des Herkunftsstaates erhebliche rechtliche und reputationsbezogene Risiken nach sich ziehen kann.
Rechtliche Ungültigkeit oder operationelle Risiken
Wenn Organisationen die anwendbaren innerstaatlichen Gesetze der territorial zuständigen Regierung nicht beachten, besteht das Risiko, dass sie sich auf Rechtsrahmen stützen, die später nur eingeschränkt oder gar nicht anerkannt werden. Infolgedessen können ihre Handlungen während oder nach dem Konflikt rechtlich infrage gestellt werden. Zudem können Haftungsrisiken entstehen, wenn die bestehende oder eine neue Regierung die Kontrolle über das Gebiet zurückerlangt oder die Rechtmäßigkeit der Handlungen anderweitig überprüft.
Die Warnung von Chambers and Partners, einem führenden Unternehmen für juristische Marktanalysen, an Investor im Jemen verdeutlicht diese Problematik. Dort heißt es, dass aufgrund fragmentierter politischer Autoritäten und der Existenz zweier Regierungen keine einheitliche gesetzgeberische Autorität im Jemen existiere. Daraus ergebe sich das Risiko, dass „Lizenzen, Genehmigungen und Verträge, die von einer Verwaltung ausgestellt wurden, von der anderen möglicherweise nicht anerkannt werden“.
Ein anderer Blick auf anwendbare Rechtsrahmen
Anstatt davon auszugehen, dass innerstaatliche Rechtsrahmen in Konflikten oder unter repressiven Regierungen ihre Gültigkeit verlieren, schlage ich eine andere Perspektive vor: Rechtsrahmen verschwinden nicht, sondern werden fragmentierter, komplexer sowie schwieriger zu interpretieren und operationell umzusetzen.
Für zivilgesellschaftliche Organisationen und Unternehmen, die in solchen Kontexten tätig sind, können mehrere sich überschneidende normative Systeme gleichzeitig relevant sein. Dazu gehören innerstaatliches und internationales Recht, ausländische Rechtsordnungen mit extraterritorialer Wirkung, Vorgaben von Gebern und Investoren, Sanktionsregime, Regelungen de-facto-Behörden sowie lokale Gewohnheitsrechte.
Ein fundiertes Verständnis der auf die jeweiligen Tätigkeiten und Einsatzgebiete anwendbaren Rechtsrahmen ist daher essenziell. Dazu gehört die Analyse der relevanten Rechtsnormen ebenso wie der entsprechenden Autoritäts- und Durchsetzungsstrukturen, um zu verstehen, wie diese Normen in der Praxis interpretiert und angewandt werden.
Auf Grundlage dieses Verständnisses müssen Organisationen und Unternehmen die anwendbaren Normen in ihre internen Strukturen und Prozesse operationalisieren. Dies hilft dabei, rechtliche und reputationsbezogene Risiken sowohl im Einsatz- als auch im Herkunftsstaat zu minimieren und gleichzeitig die Rechenschaftspflicht, Glaubwürdigkeit und Nachhaltigkeit von Tätigkeiten in Konfliktkontexten zu stärken.
Die Herausforderung in Konfliktkontexten besteht daher selten in der Abwesenheit von Recht, sondern vielmehr darin zu verstehen, welche Normen gelten, wie sie miteinander interagieren und wie sie verantwortungsvoll in der Praxis umgesetzt werden können.
